- Mindestalter: 18 Jahre
- Kfz max. 3500 kg zulässige Gesamtmasse
- Max. 8 Sitzplätze außer Führersitz und Anhänger max. 750 kg zul. Gesamtmasse
- Kombination aus Fahrzeug Kl. B und Anhänger max. 3500 kg jedoch zulässige
Gesamtmasse Anhänger max. Leermasse des Ziehenden Fahrzeuges
- Grundvoraussetzung für alle anderen Kraftwagenklassen
- Einschluss: Klassen L und M
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